Pflege-Bahr

Finanzierungsprobleme in der gesetzlichen Pflegeversicherung haben kürzlich zur Einführung einer privaten Pflegezusatzversicherung mit staatlicher Förderung geführt. Die Rahmenbedingungen regelt das Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG).

Folgende Rahmenbedingungen müssen erfüllt sein:

  • Jeder Kunde leistet einen Mindesteigenbeitrag von 10 Euro pro Monat, um eine staatliche Förderung in Höhe von 5 Euro pro Monat zu erhalten.

  • Die Mindestabsicherung in Pflegestufe III muss bei 600 Euro im Monat liegen.

  • Es müssen für alle Pflegestufen (0 bis III) Leistungen vorgesehen sein.

  • Jeder Antragsteller muss unabhängig vom Alter und Gesundheitszustand versichert werden.

  • Es darf keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse geben.

  • Antragsteller dürfen noch nicht pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung sein

  • Für jeden Versicherten gilt eine Wartezeit von fünf Jahren, bevor Leistungen in Anspruch genommen werden können