Gesetzliche Pflege-Versicherung

Die Pflegeversicherung ist seit 1995 die fünfte Säule der Sozialversicherung in Deutschland. Die Pflegeversicherung sichert das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit ab. Sie soll es dem Pflegebedürftigen ermöglichen, ein selbst bestimmtes Leben zu führen. Sie stellt eine soziale Grundsicherung in Form von unterstützenden Hilfeleistungen dar, die die Eigenleistungen der Versicherten und anderer Träger nicht entbehrlich machen. Die Hilfen werden im Einzelfall nach einem festzustellenden „Grad der Pflegebedürftigkeit“ gewährt. Dabei gilt der Grundsatz: Rehabilitation kommt vor Pflege.

Die Hilfen werden nach einem festzustellenden „Grad der Pflegebedürftigkeit“ gewährt. Es erfolgt die Zahlung eines Pflegegeldes bei ehrenamtlicher Pflege. Ebenfalls können Pflegekosten bei professioneller, ambulanter oder (teil-)stationärer Pflege übernommen werden. Die Kosten für Pflegehilfsmittel und das Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen können zusätzlich übernommen werden. Schließlich werden Leistungen an ehrenamtlich Pflegende erbracht.

Die Kosten werden jeweils im Rahmen von Höchstsätzen ersetzt. Die Pflegeversicherung ist daher keine Vollversicherung.